Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der “Causa Darmstadt” – hier im Blog erstmals im Mai 2009 erwähnt, siehe auch hier – entschieden. Eine erste Einordnung versucht Leonhard Dobusch für Netzpolitik.org, das Urteil liegt online im Volltext vor.
Kurzbewertung von Harald Müller in Inetbib: EuGH erteilt Ulmer-Verlag eine Abfuhr
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